Zahlungen für aus naturbedingten oder anderenspezifischen Gründen benachteiligte Gebiete(Förderrichtlinie AZL/2015)
Ergebnisformulierung gem. Anhang III, Teil 1 Nr. 2.2.a) derVO (EU) Nr. 808/2014
Mit der Umsetzung des Vorhabens "Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete" konnte ein Beitrag zur dauerhaften Bewirtschaftung benachteiligter landwirtschaftlicher Flächen und somit zum Erhalt der sächsischen Kulturlandschaft geleistet werden. Somit konnte zur weiteren Stabilisierung der Landwirtschaftsbetriebe in den betroffenen Regionen beigetragen werden und Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sowie im vor-und nachgelagerten Bereich gesichert werden.
Mit der Umsetzung des Vorhabens "GL.1 Artenreiches Grünland-ergebnisorientierte Honorierung" konnte ein Beitrag zum Erhalt von artenreichem Grünland mit mäßig hohem bis sehr hohem Naturschutzwert auf den geförderten landwirtschaftlichen Flächen geleistet werden. Damit wurde auch zur Sicherung der Biologischen Vielfalt beigetragen
GL.4 Naturschutzgerechte Hütehaltung und Beweidung
Mit der Umsetzung des Vorhabens "GL.4 Naturschutzgerechte Hütehaltung und Beweidung" konnte ein Beitrag zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Weidelandgebieten mit hohem Naturschutzwert geleistet werden. Durch den Erhalt und die Entwicklung artenreicher Magerrasenbiotope, Heiden und sonstiger Offenlandhabitate wurde zur Sicherung der Biologischen Vielfalt beigetragen und an der Wahrung der Kulturlandschaft mitgewirkt.