Zahlungen für aus naturbedingten oder anderenspezifischen Gründen benachteiligte Gebiete(Förderrichtlinie AZL/2015)
Ergebnisformulierung gem. Anhang III, Teil 1 Nr. 2.2.a) derVO (EU) Nr. 808/2014
Mit der Umsetzung des Vorhabens "Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete" konnte ein Beitrag zur dauerhaften Bewirtschaftung benachteiligter landwirtschaftlicher Flächen und somit zum Erhaltder sächsischen Kulturlandschaft geleistet werden. Somit konnte zur weiterenStabilisierung der Landwirtschaftsbetriebe in den betroffenen Regionen beigetragenwerden und Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sowie im vor-und nachgelagertenBereich gesichert werden.
Mit der Umsetzung des Vorhabens "GL.1 Artenreiches Grünland-ergebnisorientierte Honorierung" konnte ein Beitragzum Erhalt von artenreichem Grünland mit mäßig hohem bis sehr hohemNaturschutzwert auf den geförderten landwirtschaftlichen Flächen geleistet werden.Damit wurde auch zur Sicherung der Biologischen Vielfalt beigetragen
GL.4 Naturschutzgerechte Hütehaltung und Beweidung
Mit der Umsetzung des Vorhabens "GL.4 Naturschutzgerechte Hütehaltung undBeweidung" konnte ein Beitrag zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklungvon Weidelandgebieten mit hohem Naturschutzwert geleistet werden. Durch denErhalt und die Entwicklung artenreicher Magerrasenbiotope, Heiden und sonstigerOffenlandhabitate wurde zur Sicherung der Biologischen Vielfalt beigetragen und ander Wahrung der Kulturlandschaft mitgewirkt.